Domizilbehandlung ?!

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was heisst Domizilbehandlung?

Domizil ist ein Wort für Zuhause / Wohnsitz.
Bei einer Domizilbehandlung kommt der/die TherapeutIn also zum/r PatientIn nach Hause.

Braucht es dafür eine Verordnung?

Um eine physiotherapeutische Leistung über die Kraken- oder Unfallversicherung abrechnen zu können braucht es eine ärztliche Verordnung. Wie die Therapie selbst muss auch die Behandlung in den eigenen Wänden von einer ärztlichen Fachperson verordnet werden. Auf der Physio-Verordnung gibt es dafür ein Extra-Feld zum ankreuzen.

Übernimmt die Krankenkasse diese Leistung immer?

Nein. Auch wenn eine ärztliche Verordnung für eine Domizilbehandlung vorliegt, kann es die Krankenkasse ablehnen die zusätzliche Wegpauschale zu bezahlen. Dies geschieht vor allem dann, wenn keine (glaubwürdige) Indikation besteht.

Was sind mögliche Indikationen (Gründe) für eine Domizilbehandlung?

Eine Indikation für eine Therapie Zuhause besteht dann, wenn der/die PatientIn aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage ist selbstständig zu einer Physiotherapiepraxis zu gehen. Eine eingeschränkte Mobilität wird oft nicht als Grund genug gesehen, sobald der/die PatientIn selbstständig in ein Taxi ein- und aussteigen könnte.

Eine weitere Indikation für eine Domizilbehandlung besteht dann, wenn das Ziel der Therapie das (Wieder-)Erlangen einer Alltagsaktivität im häuslichen Umfeld ist. Könnte diese Aktivität jedoch auch in einer Praxis geübt werden, kann die Versicherung eine allfällige Leistungsverweigerung somit begründen.

Was wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Domizilbehandlung ablehnt?

Die Physiotherapie wird von der Grundversicherung übernommen. Wenn die Grundversicherung (trotz vorliegender Verordnung) die Wegpauschale ablehnt, können Sie versuchen die Mehrkosten über eine Zusatzversicherung abzurechnen. Sollte das auch nicht klappen, so bleibt Ihnen immer noch die Wahl die Wegpauschale selbst zu übernehmen.

weitere Beiträge