Kontakt
für Patienten: info@zusammenbewegen.ch
für Fachpersonal: cecile.kaegi@physio-hin.ch
Telefon
031 515 64 42
Adresse
Es gibt keine Praxisräumlichkeiten. Ich mache ausschliesslich Domizilbehandlungen.
häufige Fragen:
Was brauche ich für eine Verordnung?
Damit die Krankenkasse die Kosten der Physiotherapie übernimmt, braucht es eine ärztliche Verordnung. Für Therapie Zuhause muss auf der Verordnung „Domizilbehandlung“ vermerkt sein, damit die Versicherung eine Wegpauschale bezahlt.
Kommen Sie auch zu mir?
Auf der oben abgebildeten Karte ist mein Einzugsgebiet eingezeichnet.
Perfekt. Wenn Sie eine Verordnung mit „Domizilbehandlung“ haben, komme ich gerne mit dem Fahrrad zu Ihnen nach Hause.
Grundsätzlich bediene ich nur, was ich mit dem Fahrrad oder ÖV innerhalb nützlicher Zeit erreichen kann.
Die Grundversicherung übernimmt bei einer Verordnung mit „Domizilbehandlung“ eine Wegpauschale von 29CHF. Diese genügt mir um das eingezeichnete Gebiet abzudecken.
Wohnen Sie ausserhalb des eingezeichneten Gebietes, werde ich Ihnen einen privat übernommenen Aufpreis verrechnen (in Minuten pro zusätzlichem Weg berechnet). Die Preise werden vorgängig besprochen.
Wohnen Sie in einem Alters- oder Pflegeheim (gemäss
kantonaler Alters- und Pflegeheim-Liste) kann keine Weg- oder
Zeitentschädigung verrechnet werden. Diese Kosten müssten Sie selbstständig übernehmen.
Wie lange dauert die Physiotherapie?
Das kommt auf die Verordnung an.
Behandlungsgrund Krankheit (Krankenkasse bezahlt):
Kann ich die Sitzungspauschale 7311 (aufwändige Behandlung)* abrechnen, wird die Therapie 45min dauern. Um 7311 abrechnen zu können, muss ein entsprechender Grund auf der Verordnung ersichtlich sein (siehe unten) – machen Sie ihren Arzt darauf aufmerksam.
Mit einer Verordnung für 7301 (einfache Behandlung) kann ich nur 30min Therapie anbieten.
Behandlungsgrund Unfall (UV oder IV bezahlt):
Diese Ziffer kann verrechnet werden bei Bestehen eines der
folgenden Krankheitsbilder oder einer der folgenden Situationen,
welche die Behandlungs erschweren:
a. Beeinträchtigungen des Nervensystems;
b. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres;
c. Lungenventilationsstörungen;
d. Störungen des Lymphgefässsystems, welche eine komplexe
Behandlung durch speziell dafür ausgebildete Physiotherapeutinnen
und -therapeuten erfordern;
e. palliative Situation;
f. sensomotorische Verlangsamung oder kognitives Defizit. Zu den
für die Physiotherapie relevanten kognitiven Fähigkeiten eines
Menschen zählen die Aufmerksamkeit, die Erinnerung, das Lernen,
das Planen, die Orientierung und der Wille. Sensomotorische
Verlangsamungen äussern sich in verlangsamten Bewegungen oder
unkoordinierten Bewegungsabläufen oder einer Beeinträchtigung
beim Sprechen oder Schlucken, die aufgrund einer Dysfunktion des
Zusammenspiels von sensorischen und motorischen Leistungen der
Patientin oder des Patienten bestehen. Defizite sind
Verminderungen oder Verzögerungen in der (Weiter)Entwicklung
dieser Fähigkeiten, die zu einer Verlangsamung der Patientin oder
des Patienten bei der physiotherapeutischen Zielerreichung führen;
g. Behandlung von zwei oder mehr Körperregionen;
h. Behandlung von zwei nicht benachbarten Gelenken (kann in
derselben Körperregion sein);
i. bei einer Erkrankung, die eine aufwändige Hilfestellung benötigt
(z.B. Verbrennungen);
j. bei behandlungsnotwendiger Instruktion von Pflege- oder
Betreuungspersonal.
Was kostet mich das?
Haben Sie eine Verordnung für Physiotherapie mit „Domizilbehandlung“, übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten. Sie bezahlen nur den (jährlich bestimmten) Selbstbehalt.
Allenfalls kommen noch zusätzliche Wegkosten auf Sie zu (siehe: Kommen Sie auch zu mir?)